Ratgeber: unabhängige Hintergründe rund um Krypto-Kreditkarten. Keine Anlage- oder Steuerberatung.
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Krypto-Steuer 2027: Die Haltefrist vor dem Aus – was Karteninhaber jetzt wissen müssen

Seit Jahren ist die einjährige Haltefrist das wichtigste Steuerargument für Krypto in Deutschland – auch beim Bezahlen mit der Karte. Ein Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium will sie für Neukäufe ab 2027 abschaffen. Noch ist nichts beschlossen. Hier steht, was geplant ist, was es für Kartenzahlungen hieße und was du jetzt sinnvoll tun kannst. Dies ist keine Steuerberatung.

Wo das Verfahren steht (Stand 24. Oktober 2026)

Das Bundesfinanzministerium hat im Sommer 2026 einen Referentenentwurf „zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ in die Abstimmung gegeben. Die Befassung im Bundeskabinett war für den 14. Oktober 2026 vorgesehen; nach Berichten vom 17. Oktober ist sie bislang nicht erfolgt. Aus der Unionsfraktion gibt es Vorbehalte, der Zeitplan für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 gilt als eng – Bundestag und Bundesrat müssten noch vor Jahresende zustimmen. Ein konkurrierender Gesetzentwurf der Grünen ist im Bundestag bereits gescheitert.

Was heute gilt

Bis ein Gesetz verkündet ist, bleibt alles beim Alten: Gewinne aus Krypto sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei, darunter greift die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 EStG). Jede Zahlung mit der Krypto-Karte ist eine Veräußerung – Grundlagen im Ratgeber Steuer bei Krypto-Kreditkarten.

Was der Entwurf vorsieht

Was das für Zahlungen mit der Krypto-Karte hieße

Am Grundprinzip ändert sich nichts: Jede Kartenzahlung aus Krypto-Guthaben bleibt ein Verkauf. Neu wäre, wie der Gewinn besteuert wird. Drei Fälle:

Du zahlst mit …HeuteNach dem Entwurf
Coins, gekauft bis 31.12.2026, länger als ein Jahr gehaltensteuerfreiweiterhin steuerfrei (Altbestand)
Coins, gekauft bis 31.12.2026, unter einem Jahr gehaltensteuerbar, Freigrenze 1.000 €unverändert (§ 23 EStG)
Coins, gekauft ab 1.1.2027steuerbar, nach einem Jahr steuerfreiimmer 25 % + Soli auf den Gewinn, egal wie lange gehalten
Euro-Guthaben oder Euro-Stablecoin (EURe)kein steuerbares Ereignis / ausgenommenunverändert
Dollar-Stablecoins (USDC, USDG)Veräußerung, Gewinn nur aus dem WechselkursVeräußerung, bei Neubestand 25 % auf den Wechselkursgewinn
Das eigentliche Problem: Alt und Neu im selben Konto

Hältst du ab 2027 Altbestand und Neukäufe im selben Konto, muss bei jeder Kartenzahlung feststehen, welche Coins verkauft wurden. Welche Reihenfolge gilt, soll erst eine Verordnung regeln. Wer die Haltefrist für den Altbestand sichern will, sollte Neukäufe ab 2027 getrennt halten – eigenes Konto, eigene Wallet oder ein Anbieter nur für Kartenzahlungen.

Was du jetzt tun kannst

  1. Nichts überstürzen. Der Entwurf ist nicht beschlossen; Termine und Details können sich ändern. Käufe nur wegen des Stichtags vorzuziehen, ist eine Wette auf ein Gesetz, das es noch nicht gibt.
  2. Altbestand dokumentieren. Kaufdatum, Menge und Kurs jedes Bestands sichern – das wird bei jeder Reform zum entscheidenden Nachweis. CSV-Exporte der Anbieter jetzt ziehen.
  3. Zahlungsweg prüfen. Wer die Karte vor allem zum Bezahlen nutzt, fährt mit Euro-Guthaben oder einem Euro-Stablecoin am einfachsten – ohne Veräußerung, unabhängig von der Reform. Welche Karten das können, zeigt der Rechner mit Zahlungsart „Euro“ bzw. „Stablecoin“.
  4. Konten trennen. Wenn die Reform kommt: Neukäufe ab 2027 nicht mit Altbestand mischen.
  5. Steuerberatung einholen, sobald ein Gesetz beschlossen ist – besonders bei Staking, Lending oder größeren Beständen.
Hinweis

Dieser Artikel fasst einen Gesetzentwurf und Fachveröffentlichungen zusammen (Stand 24. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Sobald sich der Stand ändert, aktualisieren wir ihn und vermerken das unter Aktualisierungen.