Krypto-Steuer 2027: Die Haltefrist vor dem Aus – was Karteninhaber jetzt wissen müssen
Seit Jahren ist die einjährige Haltefrist das wichtigste Steuerargument für Krypto in Deutschland – auch beim Bezahlen mit der Karte. Ein Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium will sie für Neukäufe ab 2027 abschaffen. Noch ist nichts beschlossen. Hier steht, was geplant ist, was es für Kartenzahlungen hieße und was du jetzt sinnvoll tun kannst. Dies ist keine Steuerberatung.
Wo das Verfahren steht (Stand 24. Oktober 2026)
Das Bundesfinanzministerium hat im Sommer 2026 einen Referentenentwurf „zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen“ in die Abstimmung gegeben. Die Befassung im Bundeskabinett war für den 14. Oktober 2026 vorgesehen; nach Berichten vom 17. Oktober ist sie bislang nicht erfolgt. Aus der Unionsfraktion gibt es Vorbehalte, der Zeitplan für ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 gilt als eng – Bundestag und Bundesrat müssten noch vor Jahresende zustimmen. Ein konkurrierender Gesetzentwurf der Grünen ist im Bundestag bereits gescheitert.
Bis ein Gesetz verkündet ist, bleibt alles beim Alten: Gewinne aus Krypto sind nach mehr als einem Jahr Haltedauer steuerfrei, darunter greift die Freigrenze von 1.000 € pro Jahr für alle privaten Veräußerungsgeschäfte zusammen (§ 23 EStG). Jede Zahlung mit der Krypto-Karte ist eine Veräußerung – Grundlagen im Ratgeber Steuer bei Krypto-Kreditkarten.
Was der Entwurf vorsieht
- Kapitaleinkünfte statt Veräußerungsgeschäft: Gewinne aus „Tauschkryptowerten“ wie Bitcoin und Ether sollen unter § 20 EStG fallen – 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag (26,375 %), gegebenenfalls Kirchensteuer, unabhängig von der Haltedauer.
- Stichtag Anschaffung: Betroffen sind nur Coins, die nach dem 31. Dezember 2026 gekauft oder erhalten werden. Für Altbestand bleibt es bei § 23 EStG mit Haltefrist – die Zuordnung hängt am Kaufdatum, nicht am Verkaufsdatum.
- Sparer-Pauschbetrag statt Freigrenze: Für Neubestand gilt der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 € (2.000 € bei Zusammenveranlagung) – geteilt mit Zinsen und Dividenden. Die bisherige Freigrenze fällt für diese Gewinne weg.
- Verluste: Verluste aus Neubestand wären mit anderen Kapitalerträgen verrechenbar. Alte § 23-Verluste ließen sich aber nicht mit neuen Krypto-Gewinnen verrechnen.
- Steuerabzug durch Anbieter: Inländische Krypto-Dienstleister sollen ab 2028 Kapitalertragsteuer einbehalten. Fehlen Anschaffungsdaten, sollen pauschal 50 % des Verkaufserlöses als Bemessungsgrundlage gelten. 2027 wäre kein steuerfreies Übergangsjahr – Gewinne müssten erklärt werden.
- Staking und Lending: Laufende Erträge ab 2027 wären Kapitaleinkünfte, auch auf Altbestand.
- Ausgenommen: E-Geld-Token nach MiCA – also regulierte Euro-Stablecoins wie EURe. NFTs werden nach dem zugrunde liegenden Gut besteuert.
Was das für Zahlungen mit der Krypto-Karte hieße
Am Grundprinzip ändert sich nichts: Jede Kartenzahlung aus Krypto-Guthaben bleibt ein Verkauf. Neu wäre, wie der Gewinn besteuert wird. Drei Fälle:
| Du zahlst mit … | Heute | Nach dem Entwurf |
|---|---|---|
| Coins, gekauft bis 31.12.2026, länger als ein Jahr gehalten | steuerfrei | weiterhin steuerfrei (Altbestand) |
| Coins, gekauft bis 31.12.2026, unter einem Jahr gehalten | steuerbar, Freigrenze 1.000 € | unverändert (§ 23 EStG) |
| Coins, gekauft ab 1.1.2027 | steuerbar, nach einem Jahr steuerfrei | immer 25 % + Soli auf den Gewinn, egal wie lange gehalten |
| Euro-Guthaben oder Euro-Stablecoin (EURe) | kein steuerbares Ereignis / ausgenommen | unverändert |
| Dollar-Stablecoins (USDC, USDG) | Veräußerung, Gewinn nur aus dem Wechselkurs | Veräußerung, bei Neubestand 25 % auf den Wechselkursgewinn |
Hältst du ab 2027 Altbestand und Neukäufe im selben Konto, muss bei jeder Kartenzahlung feststehen, welche Coins verkauft wurden. Welche Reihenfolge gilt, soll erst eine Verordnung regeln. Wer die Haltefrist für den Altbestand sichern will, sollte Neukäufe ab 2027 getrennt halten – eigenes Konto, eigene Wallet oder ein Anbieter nur für Kartenzahlungen.
Was du jetzt tun kannst
- Nichts überstürzen. Der Entwurf ist nicht beschlossen; Termine und Details können sich ändern. Käufe nur wegen des Stichtags vorzuziehen, ist eine Wette auf ein Gesetz, das es noch nicht gibt.
- Altbestand dokumentieren. Kaufdatum, Menge und Kurs jedes Bestands sichern – das wird bei jeder Reform zum entscheidenden Nachweis. CSV-Exporte der Anbieter jetzt ziehen.
- Zahlungsweg prüfen. Wer die Karte vor allem zum Bezahlen nutzt, fährt mit Euro-Guthaben oder einem Euro-Stablecoin am einfachsten – ohne Veräußerung, unabhängig von der Reform. Welche Karten das können, zeigt der Rechner mit Zahlungsart „Euro“ bzw. „Stablecoin“.
- Konten trennen. Wenn die Reform kommt: Neukäufe ab 2027 nicht mit Altbestand mischen.
- Steuerberatung einholen, sobald ein Gesetz beschlossen ist – besonders bei Staking, Lending oder größeren Beständen.
Dieser Artikel fasst einen Gesetzentwurf und Fachveröffentlichungen zusammen (Stand 24. Oktober 2026) und ersetzt keine Steuerberatung. Sobald sich der Stand ändert, aktualisieren wir ihn und vermerken das unter Aktualisierungen.