MiCA-Stichtag 1. Juli 2026: Was sich für Krypto-Karten geändert hat
Am 1. Juli 2026 endete die letzte MiCA-Übergangsfrist in der EU. Seitdem gilt ohne Ausnahme: Krypto-Dienste nur mit Zulassung. Für Karteninhaber ist das die wichtigste Regeländerung seit Jahren – und eine gute Nachricht, wenn man weiß, worauf man achten muss.
Was am 1. Juli 2026 passiert ist
Die EU-Verordnung MiCA gilt für Krypto-Dienstleister seit dem 30. Dezember 2024. Damit bestehende Anbieter Zeit für den Antrag hatten, durften die Mitgliedstaaten eine Übergangsfrist von bis zu 18 Monaten einräumen – bis zum 1. Juli 2026. Deutschland hat diese Frist per Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) auf den 31. Dezember 2025 verkürzt. Seit dem Stichtag gibt es keine Grauzone mehr: Wer keine Zulassung hat, darf in der EU keine Krypto-Dienste anbieten.
Die BaFin hat zusammen mit der Financial Intelligence Unit bereits am 8. Juli 2026 gewarnt, dass Kunden und Guthaben von nicht zugelassenen zu zugelassenen Anbietern wandern werden – und die Aufsicht über Anbieter ohne Zulassung spürbar verschärft.
Der Zeitplan im Überblick
- 30. Dezember 2024: MiCA gilt für Krypto-Dienstleister (CASP) in der gesamten EU.
- Januar 2025: Erste Zulassungen, unter anderem Bitpanda (BaFin) und Crypto.com (MFSA Malta).
- 31. Dezember 2025: Ende der deutschen Übergangsfrist (KMAG). Seit dem 1. Januar 2026 braucht jeder Anbieter in Deutschland eine Erlaubnis.
- 1. Juli 2026: Ende der EU-weiten Übergangsfrist. Ein laufender Antrag reicht nicht mehr.
- Seit Juli 2026: Anbieter ohne Zulassung müssen EU-Kunden abweisen oder ihr Geschäft abwickeln; die BaFin geht gegen Verstöße vor.
Was das für deine Krypto-Karte bedeutet
Eine Krypto-Karte besteht aus zwei regulierten Teilen: Die Karte gibt ein E-Geld-Institut oder eine Bank aus, den Krypto-Teil – Verwahrung und Umtausch beim Bezahlen – erbringt ein Krypto-Dienstleister. Nur für den zweiten Teil gilt MiCA. Hat dein Anbieter keine Zulassung, funktioniert die Karte womöglich noch, aber der Krypto-Teil darf in der EU nicht mehr erbracht werden – das kann Aufladungen, Umtausch oder Cashback treffen.
Der Betreiber Baanx hat im August 2026 neue Aufladungen wegen einer regulatorischen Plattformumstellung ausgesetzt; bestehende Guthaben konnten weiter ausgegeben werden. Genau solche Einschränkungen sind seit dem Stichtag zu erwarten, wenn Anbieter ihre Struktur anpassen müssen.
Zulassungsstatus der zehn Karten
| Anbieter | Status | Zulassung |
|---|---|---|
| Bitpanda | zugelassen | BaFin, Januar 2025 |
| Trade Republic | zugelassen | BaFin, November 2025 (Vollbank) |
| Kraken | zugelassen | Central Bank of Ireland, Juni 2025 |
| Bybit | zugelassen | FMA Österreich, Mai 2025 |
| Crypto.com | zugelassen | MFSA Malta, Januar 2025 |
| OKX | zugelassen | OKX Europe Ltd. (MiCAR) |
| Coinbase | zugelassen | CSSF Luxemburg, Juni 2025 |
| Nexo | Antrag läuft | Dienste über Partner (Tangany, DLT Finance) |
| Ledger CL Card | keine eigene Zulassung | E-Geld: Baanx (UK), Monavate (LT) |
| Plutus | keine eigene Zulassung | E-Geld: UK FCA |
Was du jetzt prüfen solltest
- Entity finden: Im Impressum oder in den AGB der Karte steht, welche Gesellschaft den Krypto-Teil erbringt – nicht der Markenname, sondern zum Beispiel „Payward Europe Solutions Ltd.“ oder „Foris DAX MT Ltd.“.
- ESMA-Register prüfen: Die ESMA führt das öffentliche „Interim MiCA Register“ aller zugelassenen Krypto-Dienstleister. Steht die Entity dort nicht, hat sie keine Zulassung.
- Token-Bindung bedenken: Bei Anbietern ohne Zulassung ist ein Lockup im Anbieter-Token (CRO, NEXO, PLU) ein doppeltes Risiko – Kurs und Verfügbarkeit.
- Guthaben klein halten: Auf Karten ohne eigene Zulassung nur so viel laden, wie du kurzfristig ausgibst.
Sieben der zehn verglichenen Karten kommen von Anbietern mit eigener MiCA-Zulassung. Bei Nexo läuft der Antrag, Ledger CL Card und Plutus laufen über E-Geld-Institute ohne MiCA-Zulassung. Alle Details stehen im Ratgeber Sicherheit & Regulierung und in der Themenliste MiCA-regulierte Karten. Stand: 28. September 2026.